Ausländische Umsatzsteuer: Was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen, wissen wir
Die Globalisierung unserer Wirtschaft beeinflusst auch die inländische Steuergesetzgebung. Unternehmen, die im Ausland tätig sind, werden dort mit Umsatzsteuer belastet, sei es durch Messebesuche, Speditionen, deren Lkw Kraftstoff benötigen oder Einkäufer, die im Ausland ihre Waren beziehen. Für alle diese Fälle gilt: Ihr Unternehmen wird mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes belastet. Diese Steuer kann nicht wie üblich bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden. Ein Verfahren, um die Umsatzsteuer des fremden Landes für Sie vergütet zu bekommen, ist das Umsatzsteuervergütungsverfahren. Dieses Verfahren ist gültig für alle Länder der Europäischen Union; bei Ländern außerhalb der EU kommt es darauf an, ob entsprechende vertragliche Übereinkünfte mit der Bundesrepublik bestehen oder nicht.
Vertrauen Sie sich auch in dem Fall der Expertise Ihrer Steuerberater aus Walsrode Kastendieckhaus an.
Denn auch bei den Anträgen auf die Vergütung ausländischer Umsatzsteuer sind einige Regeln zu beachten. Wir beraten Sie, welche Aufwendungen Sie geltend machen können, erläutern genau, welche Belege wir für den Antrag benötigen und begleiten das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zum Ende.