Betriebsprüfung? Keine Panik!

Die Ankündigung von Betriebsprüfungen oder steuerlichen Außenprüfungen beispielsweise durch die Steuerbehörden oder den Zoll erzeugen bei den betroffenen Steuerpflichtigen immer ein mulmiges Gefühl. Die Gefahr einer empfindlichen Nachzahlung droht, außerdem ist die Prüfung mit erheblichen Aufwand verbunden sowie mit Kosten.

Haben Sie Ihre steuerlichen Belange von unserem erfahrenen Steuerberater-Team aus Walsrode bearbeiten lassen, besteht jedoch kein Anlass zur Besorgnis.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sind in der Regel die Bilanzen/Gewinnermittlungen sowie die Steuererklärungen der vergangenen, meistens drei Jahre. Eine Ausnahme stellt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung dar. Gründe für die Betriebsprüfung gibt es einige: Seit der letzten Prüfung sind einige Jahre ins Land gegangen; außerdem kann die überprüfende Behörde nach dem Losverfahren Unternehmen auswählen. Auch bei vermuteten Unregelmäßigkeiten kann das Finanzamt eine Außenprüfung ansetzen. Wichtige Einzelaspekte der Prüfung sind u.a. Art und Umfang von Betriebsausgaben, Gewinnausschüttung (Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung) oder Kassenbuchführung. Sie sind verpflichtet, dem Prüfer alle gewünschten Unterlagen offenzulegen und ihn zu unterstützen. Umgekehrt ist der Außenprüfer gesetzlich verpflichtet, auch zu Ihren Gunsten zu handeln.

Sie sehen: Panik vor der steuerlichen Außenprüfungen muss niemand haben, vorausgesetzt, die Unterlagen sind über jeden Zweifel erhaben, Sie kooperieren mit dem Beamten und wissen einen kompetenten Steuerberater an Ihrer Seite, der sich für Ihre Belange einsetzt. So wie Kastendieckhaus, Ihr Steuerberater aus Walsrode.

Wir unterstützen Sie bei der Betriebsprüfung mit folgenden Leistungen:

  • Wir sichten, prüfen und bereiten alle relevanten Unterlagen vor der Prüfung vor
  • Wir begleiten die Prüfung wahlweise in unseren Kanzleiräumen oder in Ihren Geschäftsräumen
  • Sollte die prüfende Behörde Belege nachfordern, so bereiten wir diese Unterlagen ebenfalls vor
  • Wir geben bei allen Rückfragen des Prüfers kompetente und rechtssichere Antwort
  • Wir informieren Sie jederzeit über den aktuellen Stand der Prüfung
  • Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Abschlussbesprechung mit dem Prüfer
  • Wir analysieren den Prüfbericht und besprechen ihn mit Ihnen, auch und vor allem im Hinblick auf mögliche Effekte
  • Sollten in der Folge der Prüfung Steuer- und Feststellungsbescheide geändert werden müssen, prüfen wir die Bescheide ebenfalls
  • Sollte es nach dem Eingang des geänderten Bescheids zu einer Steuernachzahlung kommen, beraten und unterstützen wir Sie bei Einsprüchen und möglichen Klageverfahren.