Einsprüche und Klageverfahren: Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht

Niemand streitet sich gerne. Allerdings sollte auch gerade kein Steuerbürger auf sein gutes Recht verzichten, wenn die Veranlagung des Finanzamtes fehlerhaft erscheint oder beispielsweise Aufwendungen bzw. Freibeträge von der Behörde nicht anerkannt werden. Und das passiert häufiger, als Sie ahnen: Experten schätzen, dass jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nahezu zwei Drittel aller Einsprüche haben Erfolg. Bei der Abwägung von Chancen und Risiken werden in der Regel die letzten Zweifel an einer Entscheidung pro Einspruch schwinden, denn Einsprüche sind (abgesehen von unserer Honorarforderung) kostenlos.

In der Praxis kann ein solches Verfahren drei Ausgänge nehmen:

  1. Das Finanzamt entscheidet zu Ihren Gunsten, der Bescheid wird revidiert.
  2. Das Finanzamt weist den Einspruch zurück, dann steht Ihnen der Klageweg vor die Finanzgerichte offen.
  3. Das Finanzamt setzt bei der nochmaligen Prüfung die Steuerlast höher an als bei dem beanstandeten Bescheid (so genannte Verböserung). In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit den Einspruch zurück zu ziehen.

Viele gute Gründe also, auf die Unterstützung Ihrer Steuerberater aus Walsrode zu bauen.

Wir schauen uns die Steuerbescheide genau an und beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs- oder späteren Klageverfahrens.

Sind bereits Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge oder andere Kosten gemäß der Abgabenordnung entstanden, übernehmen wir für Sie den ordnungs- und fristgemäßen Einspruch. Sie sehen: Es gibt keinen Grund, auf Ihr gutes Recht zu verzichten.