Der Jahresabschluss nie ohne Ihren Steuerberater
Ein Jahresabschluss bedeutet eine lästige Pflicht, ist aufwendig zu erstellen und obendrein teuer - Meinen Sie? Betrachten Sie es doch mal andersherum: Der Jahresabschluss zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht. Und nicht nur das:
Eine gut geführte Bilanz ist mit die wichtigste Argumentationsgrundlage bei Kreditverhandlungen mit der Bank.
Dazu ist der Jahresabschluss ein unentbehrliches Controlling-Instrument. Das Sie als Unternehmensverantwortlicher einer Kapitalgesellschaft oder einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft überdies gesetzlich verpflichtet zur Vorlage eines Jahresabschlusses sind, sollte Sie aus vorgenannten Gründen dazu anspornen, die Erstellung des Abschlusses von vorne herein in die richtigen Hände – die Ihres Steuerberaters – zu legen.
Aber auch als Kleinunternehmer oder Freiberufler, die eine weniger aufwendige Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen können, sollten Sie sich der Unterstützung eines kompetenten Steuerberaters versichern. So wie Kastendieckhaus, Ihr Steuerberater aus Walsrode: Bei uns können Sie sicher sein, dass wir immer auf dem aktuellen Stand der relevanten Steuergesetzgebung sind. Diese Kenntnisse setzen wir zur Optimierung Ihrer Jahresbilanz und der nachfolgenden Steuererklärung ein. Äußerste Sorgfalt und Detailwissen können Sie bei uns voraussetzen.
Die Leistungen von Kastendieckhaus zum Jahresabschluss:
- Erstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung, Anhang (z.B. für GmbH, AG, KGaA, Genossenschaften)
- Beurteilung des Jahresabschlusses
- Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung/Gewinn-/Verlustrechnung für Personengesellschaften, Kleinunternehmen, Freiberufler (bei 500.000 Euro Umsatzerlöse/50.000 Euro Jahresüberschuss)
- Übermittlung der Daten an die zuständige Finanzbehörden, das Unternehmensregister, ggf. Kreditinstitute (Publizitätspflicht)